Tätigkeitsbereiche

Die Kanzleischwerpunkte liegen in der außergerichtlichen und gerichtlichen Beratung gewerblicher und privater Mandanten im Bereich des Zivilrechts sowie angrenzender Nebengebiete. 

Der erworbene Fachanwaltstitel im Versicherungsrecht führt hierbei nicht zu einer Eingrenzung der Tätigkeitsbereiche sondern spiegelt vielmehr die Fähigkeit wider, in unterschiedlichsten und komplex gelagerten Rechtsmaterien, die durch umfangreiche Vertragswerke geprägt sind, erfolgreich tätig zu sein.

Aus - völlig subjektiver - Sicht des Kanzleiinhabers bildet das Versicherungsrecht sämtliche Risikobereiche ab, mit denen private und juristische Personen konfrontiert sein können. Zur Absicherung der aus diesen Lebensbereichen resultierenden unterschiedlichsten Risiken werden Verträge entwickelt, die für die geringsten Kosten die beste Leistung in einem brutalen Geschäftsumfeld bieten sollen. Es liegt auf der Hand, dass Konfliktpotential besteht und im Schadensfall guter Rat erforderlich ist, der entgegen dem Sprichwort nicht teuer sein muss. 

Das Ziel der anwaltlichen Tätigkeit sollte jedoch nicht darin liegen nur möglichst dicke Bretter zu bohren oder solche zu suchen sondern für den Mandanten in der ihn betreffenden Situation die bestmögliche Lösung zu entwickeln. Dies ist das Ziel und der Anspruch der Kanzlei.