Verkehrsstrafverfahren - Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren
Seit mehr als 20 Jahren vertrete ich Betroffene erfolgreich in Verkehrsstraf- und Bußgeldverfahren.
- Wenn ich gefragt werde, welchen Ratschlag ich grundsätzlich geben würde, so wäre dies:
"Ruhe bewahren, keine Angaben zur Sache machen. Weder gegenüber den Ermittlungsbehörden, untersuchenden Ärzten oder sonstigen Dritten.
Bleiben Sie freundlich, bestehen Sie auf Ihrem Aussageverweigerungsrecht, falls Sie selbst oder nahestehende Personen betroffen sind."
- Sie wissen nicht, ob Sie Ihre Aussage verweigern dürfen?
Fragen Sie die Ermittlungsbeamten. Lassen Sie sich mündlich erklären, wann Sie keine Aussage machen müssen. Im Fall eines Zweifels entscheiden Sie sich, zu schweigen. Dies gilt auch, wenn eine Untersuchung angeordnet wurde. Auch die Ärztin oder der Arzt verfassen ein Protokoll, welches eine Untersuchung flankiert. Hier werden das Verhalten dokumentiert. Später ist es beispielsweise möglich, aus dem Verhalten Rückschlüsse darauf zu gewinnen, wie Alkohol oder BtM individuell angeschlagen haben und Beispielsweise Auswirkungen auf eine Fahrtüchtigkeit hatten.
- Wie geht es dann weiter?
Falls bereits ein Aktenzeichen bekannt ist, notieren Sie sich dieses. Dann wenden Sie sich an uns.
Wir verfahren so, dass wie zunächst die Ermittlungsakte anfordern und zuvor keinerlei Stellungnahme zur Sache abgegeben wird.
- Warum geht man so vor?
Sie und Ihr Verteidiger wollen einen Überblick darüber gewinnen was Ihnen vorgeworfen wird und auf welchen Sachverhalt und welche Beweise der Vorwurf gestützt wird.
- Wie geht es dann weiter?
Nach Einsichtnahme in die Ermittlungsakte wird der Inhalt der Akte mit Ihnen besprochen. Wir erklären Ihnen, welcher Vorwurf auf welche Beweise gestützt wird und wie die Beweismittel einzuordnen sind. Ob Aussichten bestehen, eine Einstellung oder einen Freispruch zu erreichen oder ob es für Sie günstiger ist, eine Einlassung zu machen um eine Reduktion des Strafmaßes zu erzielen.