Strafverfahren - Ordnungswidrigkeiten - Verwaltungsverfahren
Den Nichtjuristen ist meist nicht bewusst, dass Verkehrsstrafverfahren oder Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eine verwaltungsrechtliche Komponente haben.
Beim Vorwurf eine verkehrsrechtlichen Verstoßes wird in der Regel - abhängig von der Schwere - von der Polizei oder Ordnungsbehörde ein Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Wenn der erhobene Vorwurf eingestanden wird oder sich am Ende eines Verfahrens bewahrheitet, erfolgt beispielsweise
- bei leichterten Verstößen eine Sanktion durch die Ordnungsbehörde in Form eines Bußgeldes, ggf. verbunden mit einem Fahrverbot,
- bei schweren Verstößen oder nach einem Einspruch wäre ein Gericht zuständig und könnte wiederum je nach Schwere des Vorwurfes ein Bußgeld, eines Geldstrafe oder sogar eine Haftstrafe verhängen.
Dies stellt den Verfahrensteil dar, der vor den Bußgeldbehörden oder Gerichten abläuft.
Je nach Schwere, Häufung oder Rechtsnatur des Verstoßes muss es aber hierbei nicht bleiben.
Bereits vermeintlich leichte Verstöße, wie zum Beispiel das Telefonieren mit dem Mobiltelefon (oder die Bedienung des Displays einer E-Zigarette während der Fahrt) können zur "Belastung des Punktekontos" führen.
Hierbei handelt es sich um eine verwaltungsrechtliche Sanktion. Hintergrund ist, dass Fahrerlaubnisse nicht jeder Person erteilt werden, die über die praktischen Fähigkeiten verfügt und die Verkehrsregeln kennt; Voraussetzung ist, dass die Person sich auch an die Regeln hält und körperlich geeignet ist, Fahrzeuge zu führen.
Es ist Aufgabe der Fahrerlaubnisbehörde, selbständig und unabhängig von den Ordnungsbehörden und Gerichten zu prüfen, ob Fahrerlaubnisinhaber geeignet sind, Fahrzeuge im Verkehr zu führen.
Werden Eignungsmängel vermutet, kann die Behörde ein Prüfungsverfahren anordnen, beispielsweise eine medizinisch - psychologische Untersuchung (MPU).
Die Fahrerlaubnisbehörden werden von den Ordnungsbehörden und Gerichten über dort laufende Verfahren und deren Ergebnisse informiert. Ordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafverfahren können daher Ausgangspunkt von Problemen mit den Fahrerlaubnisbehörden sein.