Cannabis und Straßenverkehr, das ist doch kein Problem, oder ?

Die Frage lässt sich nicht mit Ja, sondern eher mit Nein beantworten.  

Warum ?

Die Legialisierung hat zwar dazu geführt, dass der Rausch selbst nicht nicht mehr bestraft wird; ähnlich wie beim Alkohol bleibt es aber dabei, dass berauschtes Fahren nicht zulässig ist. Im Vergleich zum Alkohol stellt sich der Genuss von Cannabis - oder anderer Rauschmittel - komplizierter dar.  

Wieso ?

Alkohol wurde in Deutschland als Rauschmittel genutzt, bevor es Fahrräder oder Fahrzeuge gab. Erstmals in den 1950er Jahren hat der BGH einen Fahrer wegen Überschreitens einer Promillegrenze verurteilt. Welche Auswirkungen Alkohol hat, wie die Grenzwerte festzulegen sind und wie sich Alkohol z.B. im Körper abbaut, hierzu gibt es jahrzehntelange Erfahrung. 
Diese praktische Erfahrung fehlt bei Cannabis und anderen Rauschmitteln. 

Welche Auswirkungen hat das ?

Die Auswirkungen können drastisch ausfallen. Selbst wenn der betroffene Auto-, Motorrad oder Fahrradfahrer sich für noch oder schon wieder fahrfähig hält, sieht dies der Gesetzgeber möglicherweise völlig anders. 

Wann drohen Risiken ?

- Zunächst wenn die betroffene Person während der Fahrt im berauschten Zustand angetroffen wird. - Selbst eine normale Verkehrskontrolle im unberauschtem Zustand kann problematisch werden, wenn sich anlässlich eines Drogentests herausstellt, dass die betroffene Person Dauerkonsument ist. Hier besteht die Gefahr, dass die Fahrerlaubnis entzogen wird, wenn die Fahrerlaubnisbehörde zu dem Ergebnis kommt, dass die betroffene Person ungeeignet ist, weiter ein Fahrzeug zu führen.

Wann ist man ungeeignet Fahrzeuge zu führen ?

Nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ist dies der Fall, wenn auf Grund des Dauerkonsums davon auszugehen ist, dass die betroffene Person nicht mehr sicherstellt oder sicherstellen kann, in Situationen zu kommen, in denen sie berauscht fahren würde.